Inhaltsverzeichnis

GARANTIE

Wie lange gilt die Garantie?
1.Implantate: 3 Jahre (Produktgarantie)
2. Implantataufbau: 2 Jahre
3. Verblendete Metallkeramik Krone oder Brücke: 2 Jahre
4. Zirkonoxid Krone oder Brücke: 2 Jahre
5. Veneers: 1 Jahr
6. Herausnehmbarer Zahnersatz: 1 Jahr
7. Halteelemente aus Plastik 1/2 Jahr
8. Kombinierte Arbeit, fixer Teil: 2 Jahre
9. Keramikinlay: 2 Jahre
10. Onlay: 2 Jahre
11. Füllung: 1 Jahr

Garantiebedingungen

Die Bedingung für die Garantie ist nach einer zahnärztlich-chirurgischen Behandlung eine Kontrolle innerhalb von 14 Tagen, nach einer zahnärztlichen Behandlung eine Kontrolle innerhalb von 30 Tagen.

Wenn ein fixer Zahnersatz provisorisch geklebt wird, und diese innerhalb von 30 Tagen nicht mit endgültigem Klebstoff geklebt wird, verliert die Garantie Ihre Gültigkeit.

Da der Zahnarzt keinen Einfluss auf die Gesundheit des Patienten und dessen Zahnhygiene hat, verliert die Garantie die Gültigkeit, bei Zahnentzündungen, Parodontitis, Zahnfleischproblemen.

Die Garantie beläuft sich vorerst auf die Qualität des übergebenen Zahnersatzes und ist nur dann gültig, wenn

– sich der Patient halbjährlich zur Kontrolle begibt
– die vom Zahnarzt empfohlenen Massnahmen zur Mundhygiene befolgt werden
– der Patient die halbjährliche Kontrolluntersuchung und Dentalhygiene befolgt
– der Fehler beim Zahnersatz durch ein zahntechnisches Problem verursacht wurde

Die Garantie verliert die Gültigkeit, wenn:
• der Patient zur halbjährlichen Kontrolle und Dentalhygiene nicht erscheint
• der Zahnersatz nicht ordnungsgemäss gebraucht wird
• der Patient auf Knochen, Kerne, harte Gegenstände beisst, beim Essen den Zahnersatz unnatürlich in Anspruch nimmt
• zu kalte / heisse Lebensmittel zu sich nimmt
• durch eigene oder fremde mut- oder böswillige Zerstörung des Zahnersatzes.

SwissDent Medical Center GmbH übernimmt Garantie nur für die in der eigenen Praxis von den eigenen Zahnärzten durchgeführten Behandlungen und Zahnersatz. Die Garantie kann ausschließlich in unserer Praxis in Anspruch genommen werden.

Garantieansprüche können erst nach vollständigem Zahlungseingang für die erbrachte Leistung geltend gemacht werden, und es werden keine weiteren Behandlungen durchgeführt, solange offene Zahlungen bestehen.

Für provisorischen Zahnersatz gibt es keine Garantie (provisorische Krone, Brücke, Prothese, Inlay, Füllung).

Die Garantie betrifft nur den bezahlten, übergebenen Zahnersatz.

Die Garantie betrifft sich nicht auf die Reisekosten, Unterkunft, Aufenthalt, und weitere Zusatzkosten (wie z.B. Ausfall von der Arbeit).

Es ist wichtig in der Garantiezeit die ordnungsgemässe Mundhygiene zu pflegen, aufrechtzuerhalten, und an der halbjährlichen Kontrolle zu erscheinen. Weiterhin müssen auch weitere Anweisungen vom Zahnarzt befolgt werden, sowie eine Dentalhygiene nach Einschätzung unserer Dentalhygieniker alle 3 Monate durchzuführen.

Bei herausnehmbaren Zahnersatz gilt die Garantie, wenn der Patient jährlich zu einer Kontrolluntersuchung erscheint und eine Unterfütterung beansprucht.

Kostenlose Nachbehandlung:

Bei zahnärztlich-chirurgischen Behandlungen innerhalb von 14 Tagen (Konsultation, Kontrolle), bei Zahnbehandlungen innerhalb von 10 Tagen (Konsultation, Kontrolle): kostenlos.

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